|
Satzung des Vereins
„SCANTS OF GRACE - Performance „
- NAME UND SITZ
- Der Verein führt den Namen „ Scants of Grace –
- Der Sitz des Vereins ist Regensburg.
- ZWECK
Die Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Förderung der Kulturarbeit, insbesondere mit und für junge Leute. Er veranstaltet hierzu Kulturwochenenden, Workshops, Musikveranstaltungen, Musik- und Jonglierunterichte, und Vorträge und führt alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinende Maßnahmen durch.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des des Abschnitt „ steuerbegünstigte Zwecke „ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie einen eigenwirtschaftlichen Zweck. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Dezember 1996
- MITGLIEDSCHAFT
- Mitglieder können in der Regel Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre werden.
- Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet
- mit dem Tod des Mitglieds
- durch eine schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied.
- durch Ausschluß aus dem Verein.
- Ein Mitglied, das im erheblichen Maße gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat, kann durch Beschluß des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluß ist dem Mitglied schriftlich, per Einschreiben mitzuteilen. Gegen den Beschluß kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Über diese entscheidet endgültig die nächste Mitgliederversammlung.
- Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich
- ORGANE
Die Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
- DER VORSTAND
Der Vorstand des Vereins besteht aus der/ dem ersten Vorsitzenden und einer gleichberechtigten Stellvertreterin mit höchstens 2 Beisitzern und Kassier.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Wiederwahl ist möglich. Die Wahlen erfolgen entsprechend den Vorstandsfunktionen in getrennten Wahlgängen hintereinander. Ist ein Kandidat oder sind mehrere Kandidaten die absolute Mehrheit, der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelzeichnungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte über 1000 DM bedürfen der vorhergehenden Zustimmung aller 2 Vorstände.
Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Vereinsgeschäfte.
- DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
- Die Mitgliederversammlung besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern und wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr einberufen, oder wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens einem Monat. Anträge können nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn sie dem Vorstand mindestens fünfzehn Tage vor der Mitgliederversammlung vorliegen.
- Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und deren Entlastung.
- Wahl des Vorstands.
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages.
- Beschlusse über Satzungsänderung bzw. Vereinsauflösungen.
- Festlegung der Arbeitschwerpunkte.
- Beschlüsse über Ausschluß von Mitgliedern.
- Wahl von Kassenprüfer.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.Außer es wird im voraus ein anderer Abstimmungsmodus beschlossen.
- Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, dass von der/ den Vorsitzenden um den jeweiligen ProtokollführerIn zu unterzeichnen ist.
- Entschprechend dem Vereinsschwerpunkt Jugendkulturarbeit fördert der Verein insbesondere die Eigenverantwortlichkeit als Jugendvertretung junger Kulturschaffender im Raum Regensburg.
- VEREINSMITTEL
- Die Mittel zur Erfüllung der Aufgaben erhält „ Scants of Grace - Performance „ durch Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachspenden sowie sonstige Zuwendungen.
- Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und sind jeweils am 1. Juli eines Jahres im Voraus fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für Schüler, Studenten, Rentner, Sozialhilfeempfänger, Obdachlose und Asylbewerber bis zu 50 % ermäßigen.
- Für die Ermäßigung ist ein schriftlicher Antrag beim Vorstand einzureichen, über den der Vorstand entscheidet.
- AUFLÖSUNG DES VEREINS
Bei Auflösung des Vereins und bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Regensburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in der Jugendkulturarbeit zu verwenden hat.
Festgestellt am 24. 4. 1998
|